ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil zwischen UMM AL QURAA GmbH, als Reiseveranstalter sowie dem Kunden für das Zustandekommen eines Reisevertrages. Diese werden von Ihnen durch die Buchung anerkannt und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Abschnitt 3 BGB- InfoV. Überdies haben Abweichungen in der jeweiligen Reisebeschreibung sowie sonstige Individualvereinbarungen – soweit dies das Gesetz zulässt – Vorrang.
- 1 ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Buchung bieten Sie UMM AL QURAA GmbH den Abschluss des Reisevertrages an. Der Vertrag kommt indes mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Überdies sendet UMM AL QURAA GmbH Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung zu, wenn der Abschluss des Reisevertrages mehr als sieben Tage vor der Abreise zustande kommt. Wenn der Inhalt unserer Annahme von Ihrem Angebot abweicht, stellt dies ein neues Angebot dar, welches UMM AL QURAA GmbH zehn Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn Sie UMM AL QURAA GmbH die Annahme fristgerecht durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären oder die Reise antreten. Sie haben für alle Verpflichtungen sämtlicher Mitreisender, für die Sie die Buchung übernehmen, einzustehen wie für eigene, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
- 2 ZAHLUNG DES REISEPREISES
Sie leisten Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines; dies ergibt sich aus §651k III BGB. Nach Zustandekommen des Vertrages und Erhalt des Sicherungsscheines zahlen Sie 25% des Reisepreises an. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach Zahlungseingang sendet UMM AL QURAA GmbH Ihnen die Reiseunterlagen zu. Bei Reisen, die ab dem 30. Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung von Flug-Sondertarifen kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden. Erfüllen Sie nicht Ihre Verpflichtungen zu zahlen wie oben dargestellt, ist UMM AL QURAA GmbH berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrage zurückzutreten. Sie sind verpflichtet, die Rücktrittskosten gemäß § 6 diesen AGB zu erstatten.
- 3 REISEABSAGE / RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS
Ist für eine Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, besitzt UMM AL QURAA GmbH das Recht, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht durchzuführen. Der bereits vom Kunden bezahlte Reisebetrag ist an den Kunden zurückzubezahlen. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber UMM AL QURAA GmbH aufgrund der Nichtdurchführung der Reise werden vollständig ausgeschlossen.
- 4 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Wesentliche Leistungen gemäß dem Reisevertrag dürfen nach dessen Zustandekommen von UMM AL QURAA GmbH nur dann verändert werden, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig sind, nicht von UMM AL QURAA GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Veränderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und UMM AL QURAA GmbH Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes hierüber informiert haben. Gewährleistungsansprüche für etwaige Mängel der geänderten Leistungen bleiben unberührt. Sollte UMM AL QURAA GmbH eine wesentliche Leistung erheblich ändern, steht Ihnen der Rücktritt vom Reisevertrag unentgeltlich zu oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise, wenn UMM AL QURAA GmbH dazu in der Lage ist, eine solche ähnliche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus dem Angebot von UMM AL QURAA GmbH anzubieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von UMM AL QURAA GmbH über die Änderung geltend machen.
- 5 PREISÄNDERUNGEN
Im Falle einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren oder Änderungen der für die betroffene Reise geltenden Wechselkurse, steht es UMM AL QURAA GmbH zu, den Reisepreis um den Betrag zu erhöhen, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der eingetretenen Kostensteigerung auf alle von diesen betroffenen Einzelreisen ergibt. Zu einer solchen Preiserhöhung ist UMM AL QURAA GmbH nur dann berechtigt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen und die Preiserhöhungsmitteilung spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin beim Reisenden eingeht.
- 6 RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN / ANNULLIERUNGSKOSTEN
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber UMM AL QURAA GmbH schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann UMM AL QURAA GmbH anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von UMM AL QURAA GmbH zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert und zeitlich wie folgt gestaffelt (Dabei gelten alle Angaben pro Person, soweit nicht anders angegeben; sind mehrere Preise mit Einzelleistungen zusammengefasst, sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren): Ab Buchung bis 46 Tage vor Reiseantritt 5%; 45 bis 29 Tage vor Reiseantritt 30%; 30 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50 %; 15 bis 8 Tage vor Reiseantritt 70%; 7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%; ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reiseantritt fallen 100% des Reisepreises an. Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei UMM AL QURAA GmbH maßgeblich.
- 7 UMBUCHUNGEN
Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sofern UMM AL QURAA GmbH auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 pro Person oder Buchung zu erheben.
- 8 NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. UMM AL QURAA GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
- 9 RÜCKTRITT ODER KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
UMM AL QURAA GmbH kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und in der Reiseausschreibung deutlich lesbar die Mindestteilnehmerzahl ebenso wie der Zeitpunkt vor Reisantritt bis zu welchem dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben sind. UMM AL QURAA GmbH ist verpflichtet, Sie unverzüglich – spätestens aber 28 Tage vor Reiseantritt – über das Vorliegen des Rücktrittsgrundes zu informieren und den Rücktritt zu erklären.
Stört ein Reisender trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, so kann UMM AL QURAA GmbH ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag mit ihm kündigen. Dabei behält sich UMM AL QURAA GmbH den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. UMM AL QURAA GmbH erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert und einhält.
- 10 HÖHERE GEWALT
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch UMM AL QURAA GmbH den Vertrag nach § 615 j BGB kündigen. Sofern der Vertrag gekündigt wird, kann UMM AL QURAA GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise ist UMM AL QURAA GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Weiterhin haftet UMM AL QURAA GmbH nicht bei Epidemien bzw. Pandemien (Coronavirus), welche dazu führen, dass Saudi-Arabien die Einreise verwehrt. Geleistete Zahlungen können nicht erstattet werden.
- 11 OBLIEGENHEITEN UND SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so obliegt es den Reisenden, UMM AL QURAA GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Reisende dies schuldhaft, tritt keine Minderung des Reisepreises ein, es sei denn die Anzeige ist unzumutbar. Es obliegt dem Reisenden, die Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort am Sitz von UMM AL QURAA GmbH zur Kenntnis zu bringen. Der Reisende hat im Weiteren eine Schadensminderungspflicht. Überdies hat er, soweit zumutbar, den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder gering zu halten und UMM AL QURAA GmbH auf das Risiko eines Schadenseintritts aufmerksam zu machen.
- 12 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die vertragliche Haftung von UMM AL QURAA GmbH ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den Wert der Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden vom Reisenden von UMM AL QURAA GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist.
Etwaige höhere Ansprüche bezüglich des Reisegepäcks bleiben nach dem Montrealer Übereinkommen unberührt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch aus Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch UMM AL QURAA GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf beruhen.
UMM AL QURAA GmbH haftet nicht für Störungen oder Mängeln der Fremdleistungen, die am Reiseziel auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme.
- 13 AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Hat der Reisende Ansprüche gegen UMM AL QURAA GmbH wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Reisevertrages, kann der Reisende diese binnen eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende – bei Ansprüche wegen Gepäckverlust binnen 7 Tagen nach Reiseende und Ansprüchen wegen Gepäckverspätung 21 Tage nach Aushändigung – geltend machen. Danach kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährung.
- 14 INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
UMM AL QURAA GmbH ist verpflichtet, den Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist (sog. „Black List“) ist im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf einsehbar. Der Reisende trägt die alleinige Verantwortung Check-In Zeiten, Termine, Hin- und Rückflüge und alle Angelegenheiten, betreffend der Vorgaben der Fluggesellschaften, einzuhalten. Bei Auslandsflügen sollte der Reisende sich mindestens 4 Stunden vor Abflug im Flughafen im Check-In Bereich aufhalten. Das verspätete Erscheinen gilt als Nichterscheinen und begründet keinen Vergütungsanspruch der Kosten. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass UMM AL QURAA GmbH nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Flüge berechtigt und verpflichtet ist. Die Gepäckbeförderungsbedingungen werden von der jeweiligen Fluggesellschaft vorgegeben und variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Nähere Informationen zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und wichtigen Angaben zur Gepäckbeförderung entnehmen Sie der Webseite der befördernden Fluggesellschaft.
- 15 PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Grundsätzlich ist der Reisende selbst verantwortlich, dass die zur Durchführung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Für Hinweise hinsichtlich Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen in Ihrem Reiseziel nimmt UMM AL QURAA GmbH an, dass der Reisende deutscher Staatsbürger ist. UMM AL QURAA GmbH informiert alle deutschen Reisende über die erforderlichen Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten wie Impfungen und Atteste, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Ausländische Staatsbürger wenden sich in dieser Hinsicht an die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat. Auf Grund der Tatsache, dass UMM AL QURAA GmbH hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt UMM AL QURAA GmbH keinerlei Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Richtig-, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von UMM AL QURAA GmbH ist insoweit ausgeschlossen.
Überdies haftet UMM AL QURAA GmbH nicht bei Verlust jeglicher Arten von Ausweisdokumenten sowie die daraus resultierenden Kosten (Flugbuchung, Gebühren usw.). Die jeweilige Person muss dementsprechend alleine Sorge dafür tragen, eine gültiges Dokument für die Rückreise in das jeweilige Land zu beschaffen.
16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gesamten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt im Übrigen unberührt.
- 17 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Hauptsitz der UMM AL QURAA GmbH. im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.